Bio-Zeichen Baden-Württemberg
Regional. Bio. Kontrolliert.
Das Bio-Zeichen Baden-Württemberg ist ein staatliches Qualitätszeichen für Bio-Produkte aus dem Land. Es garantiert, dass die Produkte nicht nur den Anforderungen der EU-Bio-Verordnung entsprechen, sondern auch zusätzliche landesspezifische Vorgaben erfüllen.
Träger des Zeichens ist das Land Baden-Württemberg, vertreten durch das Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz (MLR).
Anforderungen
Produkte mit dem Bio-Zeichen BW müssen folgende Bedingungen erfüllen:
- EU-Bio-Qualität:
Alle Produkte entsprechen der EU-Bio-Verordnung (EU) Nr. 2018/848. - Zusätzliche Landesvorgaben:
Weitere Kriterien zu Herkunft, Verarbeitung und Transparenz – über die gesetzlichen Mindeststandards hinaus. - Regionale Herkunft:
- 100 % der landwirtschaftlichen Zutaten (pflanzlich/tierisch) stammen aus Baden-Württemberg.
- Bei verarbeiteten Produkten: mindestens 90 % der Zutaten.
- Kontrollierte Qualität:
Die Einhaltung aller Vorgaben wird regelmäßig durch staatlich zugelassene Bio-Kontrollstellen geprüft.
Teilnahmeberechtigt sind:
- Zeichennutzer:
Unternehmen der Land- und Ernährungswirtschaft (z. B. Verarbeiter, Direktvermarkter, Händler), die das Bio-Zeichen nutzen. - Erzeuger:
Landwirtschaftliche Betriebe, die für Zeichennutzer produzieren. Sie werden vertraglich ins Qualitätssicherungs- und Kontrollsystem eingebunden.
Ablauf
So läuft die Anmeldung ab:
- Kontaktaufnahme mit einem zuständigen Lizenznehmer
Eine Übersicht ist online verfügbar:
Lizenznehmer Bio-Zeichen BW - Vertraglicher Beitritt
Abschluss eines Zeichennutzungsvertrags oder einer Teilnahmeerklärung, abhängig von Rolle und Produktbereich. - Vertrag mit einer Bio-Kontrollstelle
Abschluss eines Kontrollvertrags mit einer anerkannten Stelle (z. B. ABCERT). - Einbindung ins Kontrollsystem
Nach Abschluss aller Verträge beginnt die laufende Teilnahme mit regelmäßigen Kontrollen.
Kosten
Die Kontrollkosten variieren je nach Betrieb und Produktbereich. Details finden Sie im Leistungsverzeichnis der Kontrollstelle.
Vertragsunterlagen
Diese Unterlagen werden für die Anmeldung benötigt:
Bitte ausgefüllt und unterschrieben einreichen – per E-Mail an info@abcert.de oder per Post:
- Kontrollvertrag
- SEPA-Lastschriftmandat
- Zeichennutzungs- oder Erzeugervertrag
Förderung für Erzeugerbetriebe
Das Land Baden-Württemberg unterstützt landwirtschaftliche Erzeuger bei der Teilnahme:
- Förderhöhe: Bis zu 100 € netto pro Jahr für zusätzliche Kontrollkosten
- Förderdauer: Maximal 7 Jahre
- Abwicklung: Durch die MBW Marketinggesellschaft mbH im Auftrag des MLR
Der Antrag wird durch die Kontrollstelle gestellt. Der Förderbetrag wird direkt auf der Rechnung gutgeschrieben.

